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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05 (https://dejure.org/2007,2606)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.06.2007 - L 8 R 54/05 (https://dejure.org/2007,2606)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - L 8 R 54/05 (https://dejure.org/2007,2606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Regelaltersrente nach Maßgabe des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG); Auslegung der Begriffe "Ghetto" und "Beschäftigung aus eigenem Willen"; Grundsätzliche Fortgeltung der Ghettorechtsprechung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geldempfangsvollmacht deutscher und israelischer Rechtsanwälte für "Ghettorenten"! (Dr. Oliver L. Knöfel)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Diese Auslegung des ZRBG habe das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 59/03 R - vorgegeben.

    Der erkennende Senat hält im Kern an der vom 13. Senat des BSG im Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 59/03 - vertretenen Auffassung fest, dass es sich bei den Vorschriften der §§ 1 bis 3 ZRBG um Bestimmungen handelt, die auf dem Boden der bis zum Jahr 2002 ergangenen sogenannten Ghettorechtsprechung des 5. und 13. Senats des BSG stehen und die das bis dahin in Kraft befindliche Rentenrecht einschließlich des Fremdrentengesetzes (FRG) und des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) ergänzen und nur teilweise verdrängen.

    Zu einer mittelbaren Änderung der in der Gesetzgebung zum ZRBG getroffenen politischen Grundentscheidung sieht der erkennende Senat die Rechtsprechung als dem Gesetz unterworfene Gewalt gemäß Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm § 31 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) daher nicht befugt (so auch 13. Senat des BSG, Urteil v. 7. Oktober 2004, aaO Rn 44).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - L 8 RJ 97/02

    Anspruch auf Gewährung von Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Hieraus hat der erkennende Senat mit rechtskräftigem Urteil vom 29. Juni 2005 - L 8 RJ 97/02 - die Notwendigkeit der Abgrenzung von Zwangsarbeit (zu entschädigen nach dem Stiftungsgesetz) und entgeltlicher Arbeit i.S.d ZRBG abgeleitet.

    Dabei ist zunächst aufzuklären, wie genau diese entstanden sind und - wie bei jeder Analyse von Erklärungen oder Texten - in welchem rechtlichen und zeitgeschichtlichen Zusammenhang sie standen (exemplarisch: Senatsurteil v. 29. Juni 2005 - L 8 RJ 97/02).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    In rechtlicher Hinsicht bleibe die Beklagte bei dem vom 13. Senat des BSG aaO vertretenen Standpunkt und schließe sich der neuen Rechtsprechung des 4. Senats des BSG aus dessen Urteil vom 14.12.2007 - B 4 R 29/06 R - nicht an.

    Der Auffassung des 4. Senats im Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - Rn 104 - , als Entgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1b ZRBG genüge jede Zuwendung wegen geleisteter Arbeit, unabhängig von ihrer Art oder Höhe, vermag der erkennende Senat nicht beizutreten.

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den in dieser Frage bestehenden außerordentlich weiten politischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ausdrücklich anerkannt (Beschluss des 2. Senats vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 - allgemein zu den Auslegungsgrenzen: BVerfGE 11, 16, 130)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Diese Rechtsfolgen haben Rückwirkung bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn nach dem ZRBG, d.h. bis zum 1. Juli 1997 (näher hierzu zuletzt Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - L 8 R 28/07 - mwN).
  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 179/84

    "Aussageprotokollierung"; Anforderungen an den Tatbestand im Berufungsurteil;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Die Protokollierung der Anhörung ist gemäß § 160a Abs. 2 ZPO und durch Wiedergabe im Tatbestand dieses Urteils erfolgt (zu letzterer Möglichkeit schon: Reichsgericht in Zivilsachen, 11, 239 und BGH NJW 1987, 1200 mwN).
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 83/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Auch in der tatrichterlichen Praxis würden bei einer solchen Interpretation des Gesetzes für die Instanzgerichte noch weitere, mit erheblichem Aufwand verbundene tatsächliche Feststellungen erforderlich, denn zur Feststellung des dSK ist der Gesamtbereich der mündlichen und schriftlichen Kommunikation unter Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel konkret zu erfassen und in Beziehung zur jeweiligen Sprachverwendung zu setzen (BSG, Urteile v. 10 März 1999 - B 13 RJ 83/98 R - und 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R).
  • BSG, 31.05.2007 - B 13 R 37/07 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen einer Beiziehung und Verwertung nicht entgegen (vgl insoweit BSG, Beschluss v. 31. Mai 2007 - B 13 R 37/07 B -).
  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschen der deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Auch in der tatrichterlichen Praxis würden bei einer solchen Interpretation des Gesetzes für die Instanzgerichte noch weitere, mit erheblichem Aufwand verbundene tatsächliche Feststellungen erforderlich, denn zur Feststellung des dSK ist der Gesamtbereich der mündlichen und schriftlichen Kommunikation unter Ausschöpfung aller erreichbaren Beweismittel konkret zu erfassen und in Beziehung zur jeweiligen Sprachverwendung zu setzen (BSG, Urteile v. 10 März 1999 - B 13 RJ 83/98 R - und 14. März 2002 - B 13 RJ 15/01 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 R 3/05

    Gewährung einer Altersrente (ARG) unter Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05
    Das Entgelt müsse vielmehr den Beschäftigten selbst zufließen (Urteile des LSG NRW v. 3. Juni 2005 - L 4 R 3/05 - und 29. Mai 2006 - L 3 R 45/06 -).
  • BSG, 13.10.1958 - 10 RV 759/56
  • Drs-Bund, 31.10.1986 - BT-Drs 10/6287
  • Drs-Bund, 20.06.2007 - BT-Drs 16/5720
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 14 R 41/05

    Rentenversicherung

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04

    Rentenversicherung

  • Drs-Bund, 11.08.2003 - BT-Drs 15/1476
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteile vom 06.06.2007- L 8 R 54/05 - Revision anhängig unter B 13 R 85/07 R ; vom 20.06.2007 - L 8 R 244/05 - Revision anhängig unter B 13 R 115/07 R, sowie vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 - rechtskräftig), folgt der Anspruch auf Altersrente allein aus dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), ohne dass das ZRBG eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellen würde (ebenso 13. Senat des BSG Urteil v. 26.07.2007, B 13 R 28/06 R).

    Stellt man diese auf Artikel 43 der Haageer Landkriegsordnung fußenden völkerrechtlichen Bedenken dahin und geht - wie der erkennende Senat in seinen zitierten Urteilen L 8 R 54/05, L 8 R 244/05 sowie L 8 R 74/05 - für die Anwendung des ZRBG zumindest innerstaatlich von einer durch Artikel 3 Absatz 1 GG gebotenen und vom Gesetzgeber des ZRBG gewollten Gleichbehandlung aller heute überlebenden jüdischen Ghettobewohner in der Rentenversicherung aus (wofür sich der erkennende Senat nach wie vor nicht nur auf die Materialien zum ZRBG bezieht, sondern auch durch die Redebeiträge der Regierungsfraktionen in der jüngsten Debatte des Deutschen Bundestages zum ZRBG am 16.11.2007 bestätigt sieht) so gilt nach der auf § 1227 RVO gestützten Ghetto-Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG Folgendes:.

    Soweit die Beklagte schließlich meint, aus den Urteilen des erkennenden Senats (L 8 R 54/05 und L 8 R 74/05 sowie L 8 R 244/05) ableiten zu können, dass für den ZRBG-Anspruch zu fordern sei, dass die Betroffenen von ihrem Entgelt auch weitere Personen (mit-) versorgen konnten, so verkennt sie das vom Senat auf Basis der Ghettorechtsprechung des BSG entwickelte Hilfskriterium bei Beweisnot.

  • SG Hamburg, 06.12.2007 - S 35 RJ 1414/04

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis bei der

    Für die Annahme eines Entgeltes im Sinne des ZRBG reicht es aus, wenn aus ihm weitere Familienmitglieder miternährt werden konnten (vgl. LSG Nordrhein- Westphalen Urt. v. 6.6.2007 L 8 R 54/05).

    Unschädlich ist hierbei, dass sich der eigene Willensentschluss zur Aufnahme der Tätigkeiten sich nicht auf jeden einzelnen Arbeitsplatz bezog, sondern der Judenrat mit der Vermittlung der Klägerin den Anforderungen durch die deutschen Stellen nachkam, denn der eigene Willensentschluss muss sich nur auf die grundsätzliche Aufnahme einer Beschäftigung beziehen (LSG Nordrhein- Westfalen Urt. v. 6.6.2007 L 8 R 54/05 veröffentlicht in: sozialgerichtsbarkeit.de).

    Bei der von Zwangsarbeitsbedingungen unterscheidbaren Entgelthöhe ist nach Auffassung der Kammer darauf abzustellen, ob das im Ghetto erhaltene Entgelt objektiv dazu ausreichte, neben dem Arbeitenden selbst auch weitere Menschen über einen erheblichen Zeitraum zu ernähren oder hierzu einen entscheidenden Beitrag zu leisten (LSG NRW v. 6.6.2007 a.a.O.).

    Deshalb ist dem LSG Nordrhein- Westfalen (NRW v. 6.6.2007 a.a.O.) zu folgen, für die Frage der erforderlichen Entgelthöhe ein nachweis- und erinnerbares Kriterium zu Grunde zu legen, welches die Unterscheidbarkeit von reiner Zwangsarbeit einerseits und freiwilliger entgeltlicher Tätigkeit andererseits ermöglicht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 RJ 139/04

    Rentenversicherung

    Wie der Senat bereits mit näherer Begründung entschieden hat (zB Urteil v. 6.6.2007, L 8 R 54/05, sozialgerichtsbarkeit.de), folgt der Anspruch auf Altersrente allein aus dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), ohne dass das ZRBG eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellen würde (ebenso BSG, Urteil v. 26.7.2007, B 13 R 28/06 R, aA BSG, Urteil v. 14.12.2006, B 4 R 29/06 R).

    Stehen Art und Umfang gewährter Lebensmittel bzw. Sachbezüge nach Ausschöpfung aller sonstigen Beweismittel, zB der glaubhaften Angaben der Klägerin bzw. des Klägers, vernommener Zeugen, Angaben in einem Sachverständigengutachten oder aufgrund eindeutiger historischer Quellen nicht fest, so kann ein entsprechender Umfang im Einzelfall als glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die gute Möglichkeit besteht, dass ein Dritter, insbesondere ein Familienangehöriger, hiervon über einen erheblichen Zeitraum zumindest entscheidend mitversorgt worden ist (sog. Hilfskriterium bei Beweisnot; vgl. Senat, Urteil v. 6.6.2007, aaO).

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